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Ethische Richtlinien einer Atemtherapeutin

 

  • stellt das Wohlergehen jeder Klientin¹ in den Vordergrund ihrer Handlung, ungeachtet derer Herkunft, religiöser Zugehörigkeit oder sozialer Stellung.

  • begegnet der Klientin mit Respekt, Wertschätzung und Toleranz.

  • geht in ihrer Arbeit ressourcen- und lösungsorientiert vor.

  • respektiert die persönliche Integrität der Klientinnen, vermeidet Übergriffe jeglicher Art und arbeitet auf eine tragfähige, sichere Beziehung hin.

  • bietet nur die fachliche Leistung an, für welche sie entsprechende Qualifikationen und Kompetenzen erworben hat; andernfalls leiten sie die Klientin an entsprechende Fachpersonen weiter.

  • stellt keine Diagnosen und gibt keine Medikamente ab.

  • ist jederzeit bestrebt, persönliche und berufliche Grenzen wahrzunehmen und die menschliche und fachliche Kompetenz mit Fortbildung und Supervision weiterzuentwickeln.

  • dokumentiert ihre Arbeit und wertet diese zusammen mit der Klientin regelmässig aus. Daran orientiert sich das weitere Vorgehen.

  • untersteht der Schweigepflicht in allem, was ihr während ihrer Berufsausübung anvertraut wird.

  • orientiert ihre Klientin über:

                       - die Methode, die Dauer und den Ablauf der Behandlung.

                       - die finanziellen Bedingungen wie Honorar Krankenkassen und Versicherungsentschädigung sowie den Verrechnungsmodus

                          versäumter  Stunden.

                       - die Beschwerdemöglichkeit beim Dachverband Xund.

  • geht sorgfältig mit ihren eigenen Kräften um. Ist sich bewusst, dass ihr Gesundheitsverhalten dasjenige der Klientin beeinflussen kann und verhält sich entsprechend.

  • verpflichtet sich die Ethischen Richtlinien des Atemfachverbands Schweiz einzuhalten.

 

¹ es gilt immer auch die männliche Form

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